vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 29 Z 3

Lohnsteuer und AbgabenARD 4850/30/97 Heft 4850 v. 4.7.1997

( EStG § 29 Z 3 ) Bei einem Verzicht auf Nachbarrechte in Zusammenhang mit einem Bauvorhaben handelt es sich nicht um eine Veräußerung von Vermögen oder eine einem Veräußerungsvorgang gleichzuhaltende Vermögensumschichtung. Das Vermögen (Liegenschaft) bleibt vielmehr in seiner Substanz dem Liegenschaftseigentümer ungeschmälert erhalten. Der Verzicht auf die Nachbarrechte stellt eine in einem Unterlassen oder Dulden bestehende Leistung dar und führt im Falle der Entgeltlichkeit zu Einkünften aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988. VwGH 96/14/0012 v. 28.01.1997. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte