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Ersitzung durch Besitzmittler

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/386Zak 2022, 212 Heft 11 v. 15.7.2022

ABGB: § 1460

Nach stRsp kann der für die Ersitzung notwendige Besitz auch durch Stellvertreter, Boten und andere Besitzmittler ausgeübt werden. Dass der Ersitzende die Sache niemals unmittelbar innehatte, schadet nicht.

OGH 26. 4. 2022, 2 Ob 223/21i

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