Seit 1. 5. 2022 sind die Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung A1 für Entsendungen von DN in einen EU- oder EWR-Mitgliedstaat, in die Schweiz und in das Vereinigte Königreich sowie Anträge auf Ausstellung einer Entsendebescheinigung für Entsendungen in einen Vertragsstaat, mit dem bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit besteht, ausschließlich vollelektronisch über ELDA bzw ELDA-Online zu übermitteln. (Quelle: ÖGK-Newsletter für Dienstgeber Nr 4/April 2022)