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Entscheidungen in Übersicht EÜ116 (RZ 2018, 111)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 111 Heft 5 v. 15.5.2018

§ 157 Abs 1 RStDG

Für den Verteidiger gilt der Sorgfaltsmaßstab eines gewissenhaften und umsichtigen Rechtsanwalts, wobei ein der Bewilligung der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden schon bei leichter Fahrlässigkeit vorliegt.

Beisatz: Mitverschulden des Verteidigers an seiner – eine zweckentsprechende Ausführung der Berufung hindernden – Unkenntnis vom Inhalt der Niederschrift über die mündliche Verhandlung. (T1)

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