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Entgeltansprüche bei Anfechtung einer Kündigung

ArbeitsrechtARD 4734/16/96 Heft 4734 v. 2.4.1996

(ArbVG § 105 Abs. 3, AngG § 23) Ansprüche von Arbeitnehmern aus der Auflösung ihres Dienstverhältnisses durch Kündigung hinsichtlich Sonderzahlungen, Abfertigung, Urlaubsentschädigung etc. sind auch dann mit Beendigung des Dienstverhältnisses abzurechnen, wenn die Kündigung angefochten wird.

ASG Wien 29 Cga 85/95 x v. 29.06.1995

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