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Verjährung und Verfall von Arbeitnehmeransprüchen bei vorzeitiger Lösung des Dienstverhältnisses

ArbeitsrechtARD 4734/15/96 Heft 4734 v. 2.4.1996

(ABGB § 1489, AngG § 34) Bloß die Geltendmachung der Kündigungsentschädigung unterliegt der sechsmonatigen Fallfrist des § 34 AngG; darüber hinausgehende Ansprüche aus der Lösung des Dienstverhältnisses unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB.

OGH 8 Ob A 273/95 v. 30.11.1995

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