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Empfängerbenennung

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1998, 104 Heft 5 v. 1.3.1998

BAO: § 162

Unbestritten ist, dass Renovierungsarbeiten in einem Gebäude durchgeführt worden sind. Der Betrag von 810.000 S wurde als Werbungskosten beantragt.

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