§§ 914, 1158 ABGB; § 23 AngG:
Hat der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis gekündigt und wird in der Folge die Beendigung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, um dem Arbeitgeber Zeit für die Suche nach einem Nachfolger zu geben, endet das Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Auflösung oder Zeitablauf.