(§ 74 GmbHG) Auch der übliche Dienstleistungsaustausch innerhalb eines Konzerns kann eigenkapitalersetzenden Charakter haben, so dass das hiefür in Rechnung gestellte Entgelt im Fall der Insolvenz nicht beansprucht werden kann.
OGH 24.02.2000, 8 Ob 136/99d