Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung setzt sich eingehend mit tschechischem Ehelichkeitsbestreitungsrecht auseinander und beantwortet die Frage, ob die erschwerte Bestreitung nach dem sechsten Monat der Geburt eines Kindes dem ordre public zuwiderläuft.
Rechtsgrundlagen: § 6 IPRG; § 59 czFamG; § 62 czFamG