§ 178 ABGB
In verfahrensgegenständlicher Sache geht der OGH unter dem Aspekt des Kindeswohls der Frage nach, ob der Wohnort des Kindes vom Informations- und Auskunftsrecht des § 178 ABGB erfasst wird, wenn dem beschwerdeführenden Elternteil ein persönlicher Kontakt gerichtlich untersagt wurde.