§ 382c EO; § 382b EO; Art 6 EMRK
Der vorliegende Beitrag behandelt die OGH-Entscheidung 1 Ob 156/10 p und geht insbesondere darauf ein, wann das weitere Zusammenleben als unzumutbar angesehen werden kann und wann eine krankheitswertige Beeinträchtigung vorliegt, die eine Wegweisung rechtfertigt. Mag. Susanne Beck, Richterin am Bezirksgericht Döbling, nimmt im Anschluss kurz zum Thema Stellung.