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Die Tapetentür in die Freiheit

MedizinrechtJudikaturEF-Z 2010/79EF-Z 2010, 116 Heft 3 v. 1.5.2010

§ 3 Abs 1 HeimAufG

Vorliegendes Judikat hatte klärend festzustellen, ob im Falle eingeschränkter kognitiver Fähigkeiten eine Freiheitsentziehung vorliegt, sofern die Schiebetüre eines Altersheims nur durch einen eigenen Schalter geöffnet werden kann bzw. eine andere Türe mit Tapeten überklebt wurde.

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