1. Stützt der ASt seinen Insolvenzeröffnungsantrag auf eine nicht titulierte Forderung, ist an die Behauptung und die Bescheinigung der Forderung ein strenger Maßstab anzulegen. Eine vom AG substantiiert bestrittene, nicht titulierte Forderung kann folglich im Regelfall nicht als bescheinigte Insolvenzforderung nach § 70 Abs 1 IO angesehen werden. Demgegenüber wird ein wenngleich noch nicht rk Urteil zur Bescheinigung des Bestehens einer Insolvenzforderung als ausreichend angesehen. Umso mehr ist das Bestehen einer Forderung des ASt bescheinigt, wenn dieser über einen rechtskräftigen Titel verfügt, und erst recht, wenn er zu dessen Durchsetzung die Ex bewilligt erhielt.

