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Ordination bei Pfändung von "com"-Domains maltesischer Glücksspielanbieter

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2025/104ecolex 2025, 196 Heft 3 v. 27.3.2025

1. Die Grundvoraussetzung jeder Ordination nach § 28 Abs 1 JN, dass für die betreffende Rechtssache die Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit eines inl Gerichts nicht gegeben oder nicht zu ermitteln sind, ist bei Pfändung und Verkauf einer "Top-Level-Domain" ("com"), somit keiner länderspezifischen, sondern einer nicht gesponserten generischen, erfüllt.

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