Zum Streikrecht gibt es in Österreich wenig Rsp. Das gilt auch für § 9 AÜG, eine Bestimmung, die schon seit Inkrafttreten des AÜG im Jahre 1988 besteht. Wenn im Beschäftigerbetrieb gestreikt wird, dann stellen sich überlassene Arbeitskräfte, Überlasser und Beschäftiger die Frage, ob diese streiken oder im Beschäftigerbetrieb arbeiten dürfen.
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