Die Grenze für die Zulässigkeit einer Probezeit in Folgearbeitsverhältnissen ist dort zu ziehen, wo eine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu befürchten ist.
9 Ob A 64/23m
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Die Grenze für die Zulässigkeit einer Probezeit in Folgearbeitsverhältnissen ist dort zu ziehen, wo eine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu befürchten ist.
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