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Doppelbestrafung in der Fusionskontrolle

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturAlexandru Caprauecolex 2024/96ecolex 2024, 157 - 158 Heft 2 v. 14.2.2024

Der Grundsatz des Verbots der Doppelbestrafung und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stehen der Verhängung zweier Geldbußen wegen eines Verstoßes gegen Art 4 Abs 1 FKVO (Verpflichtung zur Anmeldung) und Art 7 Abs 1 FKVO (Verbot, einen Zusammenschluss vor Freigabe zu vollziehen) nicht entgegen. Die Beh hat sich jedoch zu vergewissern, dass die Geldbußen insgesamt in einem angemessenen Verhältnis zur Art des Verstoßes stehen.

C-746/21 P

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