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Zur Garantieerklärung eines Gesellschafters während aufrechter Krise (EKEG)

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2024/92ecolex 2024, 148 - 149 Heft 2 v. 14.2.2024

Bürgt ein Gesellschafter in einem Zeitpunkt, in dem eine Kreditgewährung Eigenkapital ersetzend iSd § 1 EKEG wäre, für die Rückzahlung des Kredits eines Dritten (oder bestellt er ein Pfand bzw leistet eine vergleichbare Sicherheit), so kann der Gesellschafter - wenn er die fremde Schuld bezahlt - nicht gegen die Ges Regress nehmen, solange diese nicht saniert ist.

17 Ob 18/23f

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