§ 15c WGG stellt nach seinem Wortlaut nur auf Wohnungen und Geschäftsräume ab. § 15c WGG ist nicht analog auf nicht mit der Wohnung oder dem Geschäftsraum mitvermietete KFZ-Abstellplätze anzuwenden.
5 Ob 50/23y
§ 15c WGG stellt nach seinem Wortlaut nur auf Wohnungen und Geschäftsräume ab. § 15c WGG ist nicht analog auf nicht mit der Wohnung oder dem Geschäftsraum mitvermietete KFZ-Abstellplätze anzuwenden.
5 Ob 50/23y