Bei der Implementierung von internen Hinweisgebersystemen wird häufig diskutiert, ob es eine Verpflichtung zur Erstattung von Meldungen durch AN gibt und ob bzw wie weit der BR berechtigt ist, Informationen über den Inhalt der Meldungen zu erlangen und bei der Bearbeitung sowie auch der Setzung von Folgemaßnahmen hinzuzuziehen ist. Zur Beantwortung dieser Fragen sind neben dem HSchG auch arbeitsvertragliche und arbeitsverfassungsrechtliche Bestimmungen relevant.