In 3 Ob 131/23w hatte der OGH jüngst wieder über eine Verbraucherschutzstreitigkeit mit einem Energieanbieter zu entscheiden. (FN ) Gegen die dort bekl Stromlieferantin wurden nach ordentlicher (Massen-)Kündigung ihrer Stromlieferverträge zahlreiche Individualprozesse eingeleitet. Nach jeweils unterschiedlichen Beurteilungen der Vertragslage durch verschiedene Gerichte erster und zweiter Instanz hat der OGH nunmehr klargestellt, dass das ordentliche Kündigungsrecht auch durch eine noch aufrechte Preisgarantie grds nicht eingeschränkt wird.