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Zur Auslegung des Verweises auf "vorläufige" Nutzwertgutachten im WGG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2024/22ecolex 2024, 40 Heft 1 v. 23.1.2024

1. Nach § 16 Abs 1 WGG bestimmt sich der Anteil eines Miet- oder sonstigen Nutzungsgegenstands nach dem Verhältnis der Nutzfläche des Miet- oder sonstigen Nutzungsgegenstands zur Nutzfläche aller in Bestand oder Nutzung gegebenen oder hierzu geeigneten Wohnungen, Wohnräume und sonstigen Räumlichkeiten des Hauses.

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