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Zur Neufestsetzung der Nutzwerte und zur Verletzung zwingender Grundsätze der Nutzwertberechnung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2024/21ecolex 2024, 40 Heft 1 v. 23.1.2024

1. Der Antrag nach § 9 Abs 2 Z 4 WEG aufgrund baulicher Vorgänge nach Vollendung der ursprünglichen Bauführung kann nur innerhalb eines Jahres ab Vollendung der späteren Bauführung gestellt werden. Maßgeblich ist das Ende der tatsächlichen Bauführung. Ein etwaiges Erfordernis einer Baubewilligung oder einer Bauanzeige hat keine Auswirkung auf den Lauf dieser Frist.

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