1. Das Verbot der Einlagenrückgewähr erstreckt sich auch auf nahe Angehörige eines GmbH-Gesellschafters.
2. Unentgeltliche Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechts an die Stifter jener Stiftung, die Gesellschafterin der die Immobilie besitzenden GmbH, als Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr.