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Das Zweitverwertungsrecht der Urheber nach 15 Jahren (Teil I) Überlegungen zu § 31a UrhG

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtBeitragAufsatzPhilipp Homar, Ines Karollusecolex 2024/190ecolex 2024, 328 - 330 Heft 4 v. 10.4.2024

Der mit der Urh-Nov 2021 neu eingeführte § 31a UrhG regelt nach deutschem Vorbild ein grundsätzliches Zweitverwertungsrecht des Urhebers und wirft dabei zahlreiche höchst praxisrelevante Fragen auf. Teil I der Beitragsserie beleuchtet Hintergründe und Telos der neuen Bestimmung sowie die Frage nach ihrer möglichen vertraglichen Abdingbarkeit.

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