Konzerne bündeln mitunter spezifische Leistungen in einer Konzernges, welche diese Leistungen dann an andere Konzernges erbringt. Dies betrifft bspw den Betrieb von Rechenzentren. Mit der Definition in der NIS-2-RL stellt sich nun für viele Unternehmen die Frage, ob ihr interner Dienstleister direkt vom Anwendungsbereich der Umsetzungsrechtsakte umfasst sein wird, selbst wenn bspw keine andere Konzernges in einem für NIS-2-relevanten Sektor tätig ist. In diesem Aufsatz werden Rechtsstandpunkte für diese höchst relevante Frage erarbeitet und diskutiert.