1. Der irreführende Gebrauch eines Kennzeichens kann auch von Mitbewerbern geltend gemacht werden, die nicht über das entsprechende Kennzeichenrecht verfügen.
2. Die nachträgliche (befristete) Lizenz-Einräumung kann an der Verwirklichung einer Unlauterkeit iSd § 2 UWG nichts ändern, wenn (vorher) unzulässigerweise mit dem Logo geworben wurde.