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Die Datenschutzbehörde und Geldbußen nach der Datenschutz-Grundverordnung Eine Replik zu Piska, ecolex 2023/388

Öffentliches WirtschaftsrechtBeitragAufsatzMatthias Schmidl, Andreas Zavadilecolex 2024/106ecolex 2024, 176 - 179 Heft 2 v. 14.2.2024

Die Datenschutzbehörde (DSB) ist zum Vollzug datenschutzrechtlicher Vorschriften berufen, darunter auch zur Verhängung von Geldbußen wegen Verstößen gegen die DSGVO. Im Zusammenhang damit wurde die Frage aufgeworfen, ob die DSB aufgrund des Strafrahmens nach österr Rechtslage überhaupt dafür zuständig sein kann und ob das VStG ausreichende Verfahrensgarantien bietet, um von einem fairen Verf sprechen zu können, insb im Hinblick auf die vom Unionsgesetzgeber normierte Mitwirkungspflicht für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter. Der Beitrag wird auf diese Fragen näher eingehen. (FN )

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