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Erweiterter Kündigungsschutz durch BV?

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2024/102ecolex 2024, 167 Heft 2 v. 14.2.2024

§ 97 Abs 1 Z 22 ArbVG umfasst nicht die Statuierung einer Kontrahierungspflicht auf einzelvertraglicher Ebene. Betriebsvereinbarungsparteien sind auch grds nicht befugt, Abschlussnormen, also Normen betreffend das Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen zu statuieren.

9 Ob A 65/23h

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