Die Datenschutzbehörde untersagte in zwei rezenten Entscheidungen den Einsatz von Google Analytics für Websitebetreiber. Auch andere europäische Aufsichtsbehörden trafen ähnliche Entscheidungen. Daraus wurde abgeleitet, Google Analytics dürfe innerhalb des EWR-Raums nicht mehr verwendet werden. Doch ist die Rechtslage wirklich eindeutig?
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