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Zur Zurechnung des unleidlichen Verhaltens eines Mitbewohners bei einer Aufkündigung nach § 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/68ecolex 2023, 125 Heft 2 v. 16.2.2023

Eine Aufkündigung wegen des unleidlichen Verhaltens eines Mitbewohners ist nicht möglich, wenn dieser Mitbewohner selbst in der gleichen Anlage auch eine Wohnung mietet. Die Aufkündigung würde in diesem Fall nämlich nicht dazu führen, dass das unleidliche Verhalten beendet wird, sodass es an einer Rechtfertigung dafür fehlt, dem aufgekündigten Mieter das unleidliche Verhalten des Mitbewohners als Kündigungsgrund zuzurechnen.

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