1. Ein Lagezuschlag ist nur zulässig, wenn die Lage der Liegenschaft besser als durchschnittlich ist. Ob dies der Fall ist, muss nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens beurteilt werden. Hierzu müssen andere Lagen wertend mit der gegenständlichen Lage verglichen werden. Es hat zu einer Gesamtschau unter Gewichtung der einzelnen Lagecharakteristika nach den Umständen des Einzelfalls zu kommen.