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Zulässige Speicherung von Bonitätsdaten durch Kreditauskunftei

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturDominik Pranklecolex 2023/62ecolex 2023, 121 Heft 2 v. 16.2.2023

1. Da sowohl Eröffnung als auch positive Erledigung der Schuld des Kl bei Schluss der Verhandlung erster Instanz innerhalb eines Fünfjahreszeitraums lagen und nach 6 Ob 87/21v (ErwGr 3.3.) im Übrigen auch eine Speicherdauer von bis zu zehn Jahren tolerabel ist, kann die Festlegung eines zwingenden Fristbeginns aus der zitierten E nicht abgeleitet werden.

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