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Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach gewährleistungsrechtlicher Vertragsauflösung (Abgasskandal) - Bestätigung der Rsp nun auch durch den 6. Senat

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2023/578ecolex 2023, 931 - 932 Heft 11 v. 21.11.2023

1. Nach Auflösung eines Vertrags durch Anfechtung oder Wandlung hat gem § 877 (bei Gewährleistung iVm § 932 ABGB) iVm §§ 1435 ff ABGB jeder Teil alles zurückzustellen, was er aus einem solchen Vertrag zu seinem Vorteil erlangt hat. Stehen beiden Teilen Rückforderungsansprüche zu, so brauchen diese nur Zug um Zug erfüllt zu werden.

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