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Schutz des Eigentumsrechts bei Eingriffen durch Miteigentümer

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/577ecolex 2023, 931 Heft 11 v. 21.11.2023

1. Kein Miteigentümer darf gem § 828 ABGB gegen den Willen der übrigen Miteigentümer an der gemeinschaftlichen Sache Veränderungen vornehmen, bei denen über den Anteil der anderen verfügt würde. Die betroffenen Miteigentümer können vom eigenmächtig handelnden Miteigentümer die Beseitigung von rechtswidrig vorgenommenen Veränderungen verlangen.

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