1. Wird eine notwendige Zusatzbetreuung eines Pferdes, die über die reine Grundversorgung hinausgeht, vereinbart und der anderen Partei der Antritt des Urlaubs ermöglicht, geht dies über eine reine unverbindliche und widerrufliche Gefälligkeit hinaus und stellt eine vertragliche Abrede dar.
2. Stimmen die Vertreter von Minderjährigen dem Vertrag zu, ist der Vertrag wirksam zustande gekommen.