Die Kommission hat mit dem Angemessenheitsbeschluss vom 10. 7. 2023 für die USA den transatlantischen Datentransfer - vorläufig - saniert. Mit dem zugrundeliegenden, neuen Data Privacy Framework wurden die bisher unzureichenden Rechtsschutzmechanismen für Betroffene in den USA verbessert. Ob der EuGH dies als ausreichend ansieht, um seine Bedenken zum aufgehobenen Vorgängerabkommen - dem Privacy Shield - zu begegnen, bleibt abzuwarten, iS der Rechtssicherheit zu hoffen.