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Zulässige Benutzung von ® oder gar © in Kombination mit einer fremden Marke

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturAntonia Hirschecolex 2023/493ecolex 2023, 782 - 783 Heft 9 v. 19.9.2023

1. § 10 Abs 3 Z 3 MarkSchG normiert eine Ausnahme vom Markenrecht und ist eng auszulegen. Die Benutzung der geschützten Marke ist demnach insb dann erforderlich, um die Bestimmung der eigenen Ware oder Dienstleistung als Zusatzfunktion zum Markenprodukt darzulegen.

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