Die VO (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (ECSP-VO) harmonisiert den Rechtsrahmen, die Zulassung und die Aufsicht von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Crowdfunding-Dienstleister) in der EU. Sie gilt seit dem 10. 11. 2021 im gesamten EU-Raum und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen (Crowdfunding-Dienstleistungen), die Organisation, die Zulassung und die Beaufsichtigung von Crowdfunding-Dienstleistern. Auch wenn die VO unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten erlangte, mussten diese zur Anwendbarkeit ergänzend tätig werden; das Ergebnis des österr Gesetzgebers war das Schwarmfinanzierung-VollzugsG, mit dem die für das Wirksamwerden der VO erforderlichen Bestimmungen geschaffen wurden.