Mietverhältnisse zwischen Angehörigen müssen bestimmten Kriterien entsprechen, um steuerlich anerkannt zu werden. Eine Liebhabereiprüfung wird bei erklärten Werbungskostenüberschüssen erst dann vorgenommen, wenn eine steuerlich beachtenswerte Tätigkeit entfaltet wurde. Eine reine Gebrauchsüberlassung führt auch nicht zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft.
Ra 2022/15/0029