Im Entfall der Pauschalentlohnung für Mehrarbeit und Überstundenarbeit während Elternteilzeit liegt keine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten. Erbringen Elternteilzeitbeschäftigte einvernehmlich Mehrarbeit, dann steht ihnen auch das entsprechende Entgelt zu.
9 Ob A 20/23s