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§ 17 WGG neu: Masse- oder Insolvenzforderung?

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2023/424ecolex 2023, 671 Heft 8 v. 10.8.2023

Seit der WGG-Novelle 2016 (BGBl I 2015/157) entsteht der Anspruch auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags nach § 17 Abs 1 WGG erst mit der Auflösung des Bestandvertrags. Erfolgt die Auflösung des Vertrags nach Insolvenzeröffnung, ist der Anspruch daher als Masseforderung anzusehen. Die Rsp zu § 17 Abs 1 WGG aF ist damit überholt.

17 Ob 9/23g

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