Der Ausgleichsanspruch ist ein häufiger Streitpunkt bei Vertragsbeendigungen mit Vertriebsmittlern. (FN ) In der internationalen Vertragspraxis wird oft versucht, diese Schutzbestimmung durch Rechtswahl zu umgehen. Dies ist bei inländischen Warenhandelsvertretern unzulässig, da es sich um eine international zwingende Eingriffsnorm handelt. Nicht abschließend geklärt ist, ob dies darüber hinaus auch für Vertriebsmittler außerhalb des Anwendungsbereichs der HandelsvertreterRL (FN ) gilt, etwa für Versicherungsvertreter, Dienstleistungs- und Kommissionsagenten sowie auch für ausgleichsberechtigte Absatzmittler im analogen Bereich, wie Vertragshändler, Franchisenehmer oder Tankstellenpächter.