1. Nach der Rsp des EuGH (C-555/21 , UniCredit Bank Austria AG) umfasst das Ermäßigungsrecht gem Art 25 Abs 1 WiKrRL für den Fall vorzeitiger Kreditrückzahlung nicht die Kosten, die unabhängig von der Vertragslaufzeit dem Verbraucher entweder zu Gunsten des Kreditgebers oder zu Gunsten Dritter für Leistungen auferlegt werden, die zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung bereits vollständig erbracht worden sind (laufzeitunabhängige Kosten).