Die Besteuerung von Kryptowährungen ist seit dem ÖkoStRefG 2022 in § 27b EStG ausdrücklich verankert. Zu diesen Einkünften zählen auch Einkünfte aus Mining. Anknüpfend an den Beitrag von soll beleuchtet werden, welche steuerlichen Folgen mit der Einstufung eines Mining-Pools als AIF iSd AIFMG einhergehen und wie Mining-Einkünfte im Privatvermögen einer natürlichen Person zu behandeln sind, die über einen AIF bezogen werden. (FN )