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Honorarvereinbarung des Rechtsanwalts: Sittenwidrigkeit und laesio enormis

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2023/342ecolex 2023, 571 Heft 7 v. 12.7.2023

1. Die Standeswidrigkeit des Rechtsanwaltshonorars begründet für sich genommen noch keine Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB.

2. Der zur Prüfung der Voraussetzungen des § 934 ABGB vorgenommene Vergleich des vereinbarten Stundensatzes mit einem angemessenen Stundensatz (und nicht mit den Tarifansätzen des RATG) ist vertretbar.

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