Dass elektrische Energie grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Produkthaftungsrechts fällt, ergibt sich schon aus § 4 PHG. Ein kürzlich ergangenes Urteil des EuGH bringt in diesem Zusammenhang nun einige Klarstellungen.
Schlagwörter:
EuGH; Produkthaftung; Überspannungsschäden; Hersteller.