Die geltende ProdukthaftungsRL (PHRL) stammt aus 1985. (FN ) 1988 - also noch vor dem Beitritt Österreichs zur EG und aus handelspolitischen Erwägungen (FN ) - wurde ein entsprechendes österreichisches ProdukthaftungsG geschaffen. (FN ) Der aktuelle Vorschlag der EK (FN ) soll die Produkte der modernen digitalen Wirtschaft (inkl Künstlicher Intelligenz) und der Kreislaufwirtschaft berücksichtigen, die Beweislast verschieben und den Selbstbehalt beseitigen. Aufgrund der zahlreichen Änderungen soll die bestehende durch eine neue RL ersetzt werden. (FN )