Der EuGH (verb Rs C-475/20 bis C-482/20 , ) entschied, dass eine nationale Regelung, die Konzessionären eine Abgabe auferlegt und eine Kürzung ihrer Vergütung vorsieht, die Niederlassungsfreiheit beschränken kann. Eine Rechtfertigung ist jedenfalls dann nicht möglich, wenn mit der staatlichen Maßnahme ausschließlich wirtschaftliche Ziele (Konsolidierung der öffentlichen Finanzen) verfolgt werden.
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